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München hat nicht nur ein Hofbräuhaus! Nein, es hat auch einen Wilfried Blume Beyerle. Klingt nicht ganz wie München, eher wie Kommerzienrat aus Berlin auf Sommerfrische. Aber egal, München hat ihn, und muß nun schon so lange sehen wie es damit klar kommt.

Die Süddeutsche brachte am 16.05.02 in ihrem Münchner Teil einen Bericht über die “Gesetzlosen” im Münchner Kreisverwaltungsreferat, Abteilung Waffenrecht.

Hier bekennt sich Wilfried Blume-Beyerle zu dem alten bayerischen Prinzip: “Mir san de mehrern, mir san de schwerern”! Er schafft sich sein eigenes Gesetz, bestehende Rechtsgrundlagen gehen den Herrn W B-B nichts an. Wie die SZ berichtete, meint Herr Blume-Beyerle, daß es so nicht weitergehen kann, daß die Mehrheit der Bürger das nicht akzeptiert. Deshalb meint er, daß das Waffengesetz in München sofort verschärft wird. Auch wenn es Ärger geben sollte, wird das den KVR nicht anfechten. Und Klagen haben ja doch keine Chance, zitiert die SZ den Herrn W B-B, denn bis die Ordnungsbehörde einen Antrag auf WBK so richtig geprüft hat, ist das neue Gesetz bestimmt in Kraft getreten. Es klingt dabei so richtig der preußische Beamte durch: Was willst du kleiner Antragsteller, wir haben die Stempel in der Hand. Und, sollen die doch klagen, die damit nicht einverstanden sind. Für das KVR ist das Prozess-Risiko gleich Null, bezahlt ja eh der Steuerzahler.

Hier noch einmal der Dank an die SZ, für die Aufklärung des ungesetzlichen Tun’s. Nun werden sicherlich einige Strafanzeigen bei der Münchner Staatsanwaltschaft eingehen, wegen Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung.

Und dann noch das:

Man glaubt es nicht, unsere Biathleten haben festgestellt, daß das Waffenrecht auch für diese Sportart gilt. Nachdem sich bisher kein Mensch bei dem Verein um das neue Waffenrecht gekümmert hat, jammert der allseits bekannte Humorist Fritz Fischer, daß diese Regelungen für den Biathlon-Sport nicht tragbar sind. Die Biathleten sollten wohl ihre Waffen erst mit 25 Jahren erwerben. Wenn ich nicht irre, gehen die mit dem Alter schon bald in den Ruhestand. Und früher ist man ja wohl laut Ansicht von CSU/CDU und SPD und Grünen noch nicht reif genug um eine Waffe zu besitzen. Nun will der Witzbold Fischer sich an den Herrn Beckstein wenden, um eine erträgliche Regelung zu erreichen. Wenn der wüsste, welche Vorschläge -das Waffenrecht betreffend- von Bayern schon in den Bundesrat eingebracht wurden, würde er sich mit Grausen abwenden und bitterlich weinen. Aber wie die staatstragenden Parteien übereinstimmend feststellten, kann man ja nicht einfach ohne Prüfung diesen unreifen jungen Leuten eine Waffe überlassen.

Warum sollen Sie dann als Wehrpflichtige zwangsweise an vollautomatischen Waffen zum Töten ausgebildet werden?

Und was macht ein Vorgesetzter bei der Bundeswehr wenn er erfährt, daß sein Soldat nicht geeignet ist mit Waffen umzugehen? Wird er dann entlassen? Fragen über Fragen! Fragen Sie ihren Abgeordneten!

 


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