|
Willkommen auf der Seite für die häufig gestellten Fragen (FAQ). Unten finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Besuchern dieser Website.
- Wird es für die Anwohner an der Umgehungsstraße einen Lärmschutz geben?
Im Reichenhaller Tagblatt steht dazu eindeutig: Es gibt nur die Tunnellösung und sonst gar nichts! Lärmschutz können die Anwohner an der Umgehungsstraße vergessen, das steht denen gesetzlich nicht zu, wird das Bauamt hier zitiert Fazit: Entweder in 30 Jahren -3,8 dB(A), wenn der Tunnel kommt,oder gar nichts
- Wird die bisherige Umgehungsstraße innerörtlicher Verkehrsweg ausgewiesen?
In den neuen Unterlagen wird diese Strasse vom Knoten Nord bis Kretabrücke als Gemeindeverbindungsstrasse eingestuft. Also kein innerörtlicher Verkehrsweg, es bleibt alles wie es ist, nur darf Bad Reichenhall zukünftig für diese Strasse bezahlen. Aber die Stadt hat das in der Einwendung abgelehnt
- Wird es einen Tunnelwart geben?
Natürlich gibt es einen Tunnelwart, aber entgegen der Karlsteiner Meinung fängt der die Leute nicht ein um sie durch den Tunnel zu schicken. Da müsst ja auch einer in Schneizlreuth stehen
- Kann ich meine Einwendungen immer noch machen, wenn feststeht, ob die Olympiade überhaupt kommt?
Nein !!! Alle Einwendungen müssen bis 15.06.2011 bei der zuständigen Stelle -Gemeinde oder Stadt- eingegangen sein. Danach können keine Einwendungen mehr geltend gemacht werden Gerade Hausbesitzern ist dringend geraten Einwendungen zu erheben, nur dann besteht später überhaupt ein Klagerecht! Aber auch nur zu den Punkten, für die Einwendungen erhoben wurden, bei besonderen Fällen sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht herangezogen werden, der möglichst wenig mit der Strassenbaubehörde zu tun hat! Wer bis 15.06.2011 keine Einwendungen erhoben hat, verzichtet ausdrücklich auf sein Recht, man kann sich dann nicht mehr auf seine Grundrechte berufen
- Was passiert am 06. Juli 2011, nach einer negativen Entscheidung bezüglich der Olympischen Winterspiele, wenn also die Spiele nicht nach Deutschland vergeben werden?
Erst einmal gar nichts! Das Planfeststellungsverfahren für dieses Projekt ist ja eingeleitet. Wenn der Antrag auf Planfeststellung nicht zurückgezogen wird, läuft dieses Verfahren seinen geordneten Gang, über den Erörterungstermin, eventuell nochmalige Auslegung und erneuter Erörterungstermin bis zum Beschluss. Und wenn der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern erst einmal rechtskräftig ist, hat das staatliche Bauamt Traunstein eine Baugenehmigung für dieses Projekt.
- Stimmt es, dass Honecker damals gesagt hat: “Niemand had die Absicht einen Dunnel zu bauen”
Nein, das war kein “Dunnel”, das war die Mauer, denn Dunnel konnte der Erich gar nicht aussprechen! Aber das ist auch schon so lange her, dass sich keiner mehr erinnern kann. Genau so wie bei dem “Dunnel” in Bad Reichenhall, da kann sich auch keiner mehr erinnern wer das verzapft hat. Da müsst man für den Erfinder schon ein Ehrenmal aufstellen, damit er nicht in Vergessenheit gerät?
|